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Personenschutz in München

Der Personen- und Begleitschutz für gefährdete Personen ist die komplizierteste Aufgabe im Sicherheitsgewerbe.

Er erfordert eine professionelle Herangehensweise und optimal geschultes Personal. Beides bieten wir Ihnen als in München ansässiger Sicherheitsdienstleister, bei uns können Sie sich auf einen kompetenten Schutz in allen Situationen verlassen. Dabei halten sich unsere Bodyguards so weit wie möglich im Hintergrund, sind aber im Notfall sofort zur Stelle. Sie sollen trotz der Begleitung durch unsere Fachkräfte wenige Einschränkungen spüren.

Den Personen- und Begleitschutz (auch Bodygard genannt) passen wir auf Ihre persönlichen Wünsche an. Wir organisieren zum Beispiel einen dauerhaften Personenschutz für Sie alleine oder für Sie und weitere Menschen in Ihrem Umfeld, etwa für Ihre Familie. Sie können bei uns auch Begleitschutz für bestimmte Anlässe wie ein geschäftliches Meeting oder eine private Feier buchen.

Bei allen Aufträgen bereiten wir den Personen- und Begleitschutz intensiv mit Ihnen vor. Die Basis bilden eine Gefährdungsanalyse und ein darauf aufbauendes Sicherheitskonzept. Diese Schritte sind unverzichtbar: Nur wer die Risiken kennt, kann ihnen präventiv begegnen. Darüber hinaus informieren wir Sie und gegebenenfalls weitere Personen ausführlich über das richtige Verhalten in einer Gefahrenlage.

Wir beschäftigen im Personen- und Begleitschutz ausschließlich Mitarbeiter, die durch eine hohe Qualifikation überzeugen. Sie behalten den Überblick und reagieren bei einer Gefahr schnell und angemessen. Alle Fachkräfte verfügen über eine Ausbildung im Nahkampf und haben in Trainings gelernt, wie sie Angriffe wirksam und zugleich überlegt abwehren.

Zu unserem Service gehört auch der bewaffnete Personen- und Begleitschutz. Selbstverständlich weisen diese Angestellte eine gründliche Ausbildung sowie die waffenrechtliche Genehmigung auf. Sie setzen die Waffe nur ein, wenn sich eine Gefahrensituation auf einem anderen Weg nicht lösen lässt.

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Unser FAQ Bereich Rund um den Personenschutz & Bodyguard


Was macht ein Personenschützer bzw. Bodyguard?
Ein Personenschützer verhindert oder wehrt Angriffe ab, die sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Willens- und Handlungsfreiheit der zu schützenden Person richten. Im Einsatz erfolgt Personenschutz vor allem diskret. Die Schutzperson soll sich sicher fühlen, aber dennoch nicht eingeengt, abgeschirmt oder eingeschränkt werden. Gerade bei Menschen, die eine hohe Attraktivität haben, wie bekannte Künstler, Politiker, Models oder Sportler, ist die Gradwanderung zwischen Bad in der Menge und Sicherheitsabstand besonders anspruchsvoll. Für den Bodyguard gilt, stets alles im Auge zu behalten, um sofort reagieren zu können, sich dabei aber selbst nicht allzu auffällig zu verhalten.

Wer braucht einen Bodyguard?
Prominente, Stars oder bekannte Personen haben oft einen Bodyguard. Private Personen und Personen des öffentlichen Lebens, die einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind oder sich durch Dritte bedroht fühlen, sollten sich nach einem Personenschützer oder Begleitschutz umsehen. Besteht also die Möglichkeit, dass einer Person durch Dritte Schaden zugefügt werden könnte, sollte sie Personenschutz anfordern.

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Personenschützer eine Waffe tragen?
Die Berechtigung zum Tragen einer Waffe ist an die Genehmigung durch das zuständige Amt gebunden. Diese Genehmigung wird dem Bodyguard in Form eines Waffenpasses ausgestellt und berechtigt zum Erwerb, Besitz und zum Führen von Schusswaffen im Umfang der Genehmigung. Nur in Ausnahmefällen wird die Genehmigung zum Führen von Schusswaffen in Form einer Sondergenehmigung erlassen oder durch das Gesetz bestimmt.

Sind Personenschützer zur Verschwiegenheit verpflichtet?
Ja, Personenschutzunternehmen und deren Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht der §§ 129, 130 Gewerbeordnung.

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